Sachverständiger Stahnsdorf
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Stahnsdorf steht Ihnen
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. kann Ihnen daher auch als behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Stahnsdorf, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Stahnsdorf kommen bzw. sich nicht in Stahnsdorf auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Stahnsdorf - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Mit ca. 16.000 Einwohnern (Stand Mai 2021) ist Stahnsdorf eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bundesland Brandenburg. 2001 entstand durch die Eingliederung von vier vorher selbstständigen Gemeinden, die heutige Großgemeinde Stahnsdorf. Westlich von Teltow, südlich von Kleinmachnow und östlich von Potsdam liegt Stahnsdorf. 2014 feierte Stahnsdorf sein 750-jähriges Bestehen.
Stahnsdorf hat folgende vier Ortsteile:
- Güterfelde
- Schenkenhorst
- Sputendorf
- Stahnsdorf Ort
Die Wohnplätze Ausbau, Kienwerde, Maggraffishof und Neubauernsiedlung kommen hinzu.
Stahnsdorf wird im Norden vom Teltowkanal begrenzt. Der Güterfelder Haussee und der Hirtengraben, welcher über die Nuthe in die Havel und über die Elbe in die Nordsee entwässert, liegen im Süden der Gemeinde.
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf
Bauamt:
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf
Amtsgericht:
Jägerallee 10 – 12
14469 Potsdam